Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstr. 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Johann-Friedrich-Böttger-Str. 10

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2970

    Fax: 03491 806-2995

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2009 (von: Jörg Sturm)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Kalitzsch, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sonderabfall, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoff, gefährlicher Abfall, Sondermüll, Müllabfuhr, Müll, Problemstoff, Problemabfall, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)