Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Schadstoffe können an den Wertstoffhöfen Hängelsberge und Cracauer Anger abgegeben werden.
Mit der mobilen Schadstoff- und Wertstoffsammlung werden zusätzlich über 50 Standplätzen im gesamten Stadtgebiet angefahren.
Die einzelnen Standplätze und Termine können Sie dem Schadstoffmobilplan [] entnehmen.
Oder Sie nutzen die Schadstoffmobilkarte, mit Hilfe der Umkreissuche sehen Sie alle Standplätze in Ihrer Nähe auf einen Blick. Außerdem wird durch Zahlen und farbliche Markierung gekennzeichnet wann wir das nächste Mal an dem jeweiligen Standplatz sind.
Bitte beachten: Am Schadstoffmobil können Mengen bis 20 Liter abgegeben werden.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Wertstoffhof Hängelsberge
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 635-7271(Annahme)
Telefon Festnetz: +49 391 635-7274(Verwaltung)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Satzungen
- Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)
- Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Satzungen
- Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)
- Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Für die Entsorgung von Schadstoffen ( Chemikalien oder alte Farben) im haushaltsüblichen Umfang (bis 20 Liter) werden keine Gebühren erhoben.
Für gefährliche Abfälle wie Asbeste, künstliche Mineralfasern oder teerhaltige Dachpappe werden Gebühren gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung erhoben.
Für die Entsorgung von Schadstoffen ( Chemikalien oder alte Farben) im haushaltsüblichen Umfang (bis 20 Liter) werden keine Gebühren erhoben.
Für gefährliche Abfälle wie Asbeste, künstliche Mineralfasern oder teerhaltige Dachpappe werden Gebühren gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Müll, Schadstoffmobil, Wertstoff, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Problemstoff, Wertstoffhof, Müllabfuhr, Schadstoffe, Sondermüll, Problemabfall