Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Sie sind nicht krankenversichert und haben ein geringes Einkommen? Dann leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe auch für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche.

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern zählen:

    • Medizinische Vorsorgeleistungen
    • Früherkennungsuntersuchungen
    • Behandlungen
    • Vorbeugemaßnahmen
    • Beratung

    Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Fax: 030 20628888

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Sozialamt. Mit Ihrer Vorsprache dort stellen Sie auch gleichzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe.

    Das Sozialamt prüft dann, ob Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben und somit bei einer Krankenversicherung als Mitglied angemeldet werden können.

    Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie auch nicht bei einer Krankenversicherung angemeldet werden.

    In diesem Fall wird geprüft, ob die Hilfe zur Gesundheit für Ihr Kind vom Sozialamt übernommen werden kann. Hierzu müssen Sie unter Umständen weitere Unterlagen einreichen. Sie erhalten nach der Prüfung einen Bescheid vom Sozialamt. Darin stehen die Art, der Umfang und die Dauer der bewilligten Leistung.

    Bei einem Notfall müssen Sie vorab keinen Antrag stellen.

    Fristen

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Sie müssen die Hilfen zur Gesundheit vorher beantragen.

    Das gilt nicht bei einem Notfall.

    Kosten

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 27.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)