Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle EntgegennahmeOnline erledigen

    Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen

    Übermitteln Sie bei größeren Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutz-Behörde. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.

    Beschreibung

    Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie oder Ihre beauftragten Dritte der zuständigen Arbeitsschutz-Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung übermitteln, wenn

    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und planmäßig mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle über eine Dauer von mindestens einer Arbeitsschicht zur selben Zeit Arbeiten verrichten, oder
    • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, wobei ein Personentag die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht umfasst.

    Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind, zum Beispiel Aufbau von Sozialeinrichtungen, Installation von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und Geräten.

    Außerdem müssen Sie die Vorankündigung sichtbar und von äußeren Einwirkungen und Witterungseinflüssen unbeeinträchtigt lesbar auf der Baustelle aushängen.

    Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die aushängende Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutz-Behörde ist nicht erforderlich.

    Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel

    • Wechsel der Bauherren oder der beauftragten Dritten,
    • erstmalige Bestellung einer koordinierenden Person oder nachträglicher Wechsel dieser Person,
    • Verkürzung der Dauer der Bauarbeiten, sofern dadurch verstärkt gleichzeitig oder in nicht geplanter Schichtarbeit gearbeitet werden muss,
    • erstmaliges Tätigwerden von Mitarbeitenden mehrerer Arbeitgeber beziehungsweise Einsatz von Nachunternehmen,
    • wesentliche Erhöhung der Höchstzahl von gleichzeitig Mitarbeitenden oder der Anzahl der Arbeitgeber oder der Anzahl der Unternehmen ohne Mitarbeitende.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 5643439

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Formulare

    Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorankündigung

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten beträgt mehr als 30 Arbeitstage und planmäßig arbeiten mehr als 20 Mitarbeitende zur selben Zeit auf der Baustelle über eine Dauer von mindestens einer Arbeitsschicht oder
    • der Umfang der Arbeit überschreitet voraussichtlich 500 Personentage, wobei ein Personentag die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht umfasst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • kein Rechtsbehelf möglich

    Verfahrensablauf

    Prüfen Sie, ob eine Vorankündigung notwendig ist.

    Falls eine Vorankündigung notwendig ist:

    • Stellen Sie die notwendigen Angaben zusammen.
    • Übermitteln Sie die Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutz-Behörde.
    • Hängen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle aus, sobald die Baustelleneinrichtung beginnt.
    • Prüfen Sie bei erheblichen Änderungen bezogen auf den Inhalt der Vorankündigung, ob Sie die ausgehängte Vorankündigung anpassen und umgehend austauschen müssen.

    Fristen

    • Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle
    •  Aushang der Vorankündigung: spätestens bei Beginn der Einrichtung der Baustelle

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Faustregel: Eine Vorankündigung ist in der Regel erforderlich, wenn die Bautätigkeiten einen Einsatz von mindestens 4 Mitarbeitenden über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfordern.

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Behörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.
    Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zur Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 15.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Baustellenvorankündigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English