Tropentauglichkeitsuntersuchung Durchführung

    Tropentauglichkeitsuntersuchung vereinbaren

    Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.

    Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.

    Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:

               klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,

               speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,

               Malaria und Impfprophylaxe.

    Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.

    Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 20628888

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Tropen, G35, Vorsorge, G 35 Untersuchung, Auslandaufenthalt, Arbeitsmedizin, Untersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English