Schulzeugnis Ausstellung

    Schulzeugnis beantragen

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    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler haben am Ende haben zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres sowie beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis.

    Darin sind die erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen bewertet beziehungsweise der erreichte Abschluss beurkundet. Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis über den zuletzt besuchten Schuljahrgang. Abschlusszeugnisse ermöglichen den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.

    Von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder durch Punktebewertung (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch den Beschluss der Klassenkonferenz festgelegt.

    Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.

    Zuständigkeit

    Die Schule, die Ihr Kind oder Sie derzeit besuchen, stellt ein Zuegnis aus.

    Wenn Sie Beschwerde gegen Noten im Unterricht oder im Zeugnis einlegen wollen, wenden Sie sich zunächst an die Fachlehrkraft, gegebenfalls an die Schulleitung.

    Ansprechpartner

    Abteilung Schule

    Beschreibung

    Die Stadt Halle (Saale) bietet Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an Schulen mit unterschiedlichen Schulprofilen und inhaltlicher Ausrichtung, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.

    Im Schuljahr 2023/24 widmen sich 75 allgemein bildende Schulen dem Lernen von über 25.700 Schülerinnen und Schüler. Zudem werden ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler in vier berufsbildenden Schulen aus- und weitergebildet.

    Die Schullandschaft in Halle (Saale) wird geprägt von 32 Grundschulen, dazu zusätzlich 7 in freier Trägerschaft, 12 Förderschulen, wovon sich 3 in Landesträgerschaft befinden, 3 Sekundarschulen, ergänzend dazu einer in freier Trägerschaft, vier Gemeinschaftsschulen, wovon sich eine in freier Trägerschaft befindet, 6 Gesamtschulen, von welchen sich eine in freier Trägerschaft befindet, 9 Gymnasien, wovon zwei Gymnasien jeweils in Landes- und freier Trägerschaft sind. Drei Gymnasien weisen inhaltliche Schwerpunkte auf. Mehr über Schulen in Halle (Saale) erfahren Sie hier.

    Die Abteilung Schule im Fachbereich Bildung ist dafür zuständig äußere Schulangelegenheiten umzusetzen und erfüllt die Pflichten des Schulträgers Stadt Halle (Saale) für die derzeitig 64 kommunalen Schulen auf dem Stadtgebiet.

    Die Abteilung Schule stellte folgende Dienstleitungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler bzw. Schulen bereit:

    Die Abteilung Schule fördert weiterhin folgende Einrichtungen:

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 40

    06114 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2213130

    Fax: +49 345 2213132

    E-Mail: schulverwaltung@halle.de

    E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de

    Stichwörter

    Abteilung Schule, Schulverwaltung, Schulverwaltungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Um eine Schulzeugnis zu erhalten, ist der regelmäßige Besuch einer schulischen Einrichtung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen schulische Entscheidungen, wie die Aufnahme oder Entlassung von Schülerinnen und Schülern, Versetzungsentscheidungen, Prüfungsentscheidungen oder Ordnungsmaßnahmen ist zuerst bei der Schule einzulegen.

    Erst wenn die Schule dem Widerspruch nicht abhilft, kann beim Landesschulamt als Schulaufsichtsbehörde Widerspruch eingereicht werden.

    Weist das Landesschulamt den Widerspruch zurück, kann schriftlich Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 25.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Note, schulische Leistungen, Punkte, Zeugnis, Schulzeugnis, Bewertung, Notten, Halbjahreszeugnis, Abschluss, Schule, Abschlusszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)