Schulzeugnis beantragen
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Beschreibung
Schülerinnen und Schüler haben am Ende haben zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres sowie beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis.
Darin sind die erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen bewertet beziehungsweise der erreichte Abschluss beurkundet. Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis über den zuletzt besuchten Schuljahrgang. Abschlusszeugnisse ermöglichen den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.
Von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder durch Punktebewertung (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch den Beschluss der Klassenkonferenz festgelegt.
Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.
Zuständigkeit
Die Schule, die Ihr Kind oder Sie derzeit besuchen, stellt ein Zuegnis aus.
Wenn Sie Beschwerde gegen Noten im Unterricht oder im Zeugnis einlegen wollen, wenden Sie sich zunächst an die Fachlehrkraft, gegebenfalls an die Schulleitung.
Ansprechpartner
Abteilung Schule
Beschreibung
Die Stadt Halle (Saale) bietet Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an Schulen mit unterschiedlichen Schulprofilen und inhaltlicher Ausrichtung, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.
Im Schuljahr 2023/24 widmen sich 75 allgemein bildende Schulen dem Lernen von über 25.700 Schülerinnen und Schüler. Zudem werden ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler in vier berufsbildenden Schulen aus- und weitergebildet.
Die Schullandschaft in Halle (Saale) wird geprägt von 32 Grundschulen, dazu zusätzlich 7 in freier Trägerschaft, 12 Förderschulen, wovon sich 3 in Landesträgerschaft befinden, 3 Sekundarschulen, ergänzend dazu einer in freier Trägerschaft, vier Gemeinschaftsschulen, wovon sich eine in freier Trägerschaft befindet, 6 Gesamtschulen, von welchen sich eine in freier Trägerschaft befindet, 9 Gymnasien, wovon zwei Gymnasien jeweils in Landes- und freier Trägerschaft sind. Drei Gymnasien weisen inhaltliche Schwerpunkte auf. Mehr über Schulen in Halle (Saale) erfahren Sie hier.
Die Abteilung Schule im Fachbereich Bildung ist dafür zuständig äußere Schulangelegenheiten umzusetzen und erfüllt die Pflichten des Schulträgers Stadt Halle (Saale) für die derzeitig 64 kommunalen Schulen auf dem Stadtgebiet.
Die Abteilung Schule stellte folgende Dienstleitungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler bzw. Schulen bereit:
- Aufnahme in die 1. Klasse - Einschulung
- Aufnahme in weiterführende Schulen ohne inhaltlichen Schwerpunkt
- Umsetzung der Schülerbeförderung inklusive der besonderen Schülerbeförderung
- Zuweisung von schulpflichtigen Kindern aus EU-Staaten und ukrainischer Schülerinnen und Schüler, die in Halle/ Saale wohnhaft sind
- Beantragung Zweitschrift Facharbeiterzeugnis
- Beantragung eines Ersatzschulzeugnisses / amtlich beglaubigte Kopie eines Schulzeugnisses
- Befristete Vermietung von Schulräumen, Schulturnhallen und Aulen
- Personal Schulsekretariate
- Schülerwohnheim
- Gastschulbeiträge
- Durchführung der Stadtschüler- und Elternratswahlen
Die Abteilung Schule fördert weiterhin folgende Einrichtungen:
- Schülerforschungszentrum
- Ökologieschule im Schulumweltzentrum Franzigmark
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2213130
Fax: +49 345 2213132
E-Mail: schulverwaltung@halle.de
E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de
Stichwörter
Abteilung Schule, Schulverwaltung, Schulverwaltungsamt
Voraussetzungen
Um eine Schulzeugnis zu erhalten, ist der regelmäßige Besuch einer schulischen Einrichtung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
- Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung)
- Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen
- Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II
- Leistungsbewertung und Beurteilung an berufsbildenden Schulen
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen schulische Entscheidungen, wie die Aufnahme oder Entlassung von Schülerinnen und Schülern, Versetzungsentscheidungen, Prüfungsentscheidungen oder Ordnungsmaßnahmen ist zuerst bei der Schule einzulegen.
Erst wenn die Schule dem Widerspruch nicht abhilft, kann beim Landesschulamt als Schulaufsichtsbehörde Widerspruch eingereicht werden.
Weist das Landesschulamt den Widerspruch zurück, kann schriftlich Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 25.06.2020
Stichwörter
Note, schulische Leistungen, Punkte, Zeugnis, Schulzeugnis, Bewertung, Notten, Halbjahreszeugnis, Abschluss, Schule, Abschlusszeugnis