• Rogätz (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung

Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen beantragen

Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.

Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.

Zuständigkeit

Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Formulare

 Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:

  • Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
  • die erforderliche Einrichtung muss vor der Ausübung zur Verfügung stehen.
  • Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
  • Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige oder Sachverständiger ausüben
  • Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt

Handlungsgrundlage(n)

Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft

Fristen

Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Heimatkammer oder Bestellungskörperschaft unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Kosten

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

Version

Technisch erstellt am 28.09.2020

Technisch geändert am 12.09.2022

Stichwörter

Ingenieurkammer, Prüfingenieur

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020