Kapitalertragsteuer Befreiung

    Befreiung von der Kapitalertragsteuer beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.

    Beschreibung

    In bestimmten Fällen können Sie den Steuerabzug von Kapitalerträgen von vornherein vermeiden:

    Freistellungsauftrag

    Wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen jährlich nicht übersteigen, reicht ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus, um den Steuerabzug von Kapitalerträgen durch die Bank zu vermeiden.

    Sie können den Sparer-Pauschbetrag von 801 €/1.602 € auch auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Innerhalb eines Kreditinstituts ist es nicht zulässig, den Freistellungsauftrag auf einzelne Konten oder Depots zu beschränken.

    Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

    Sofern Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag der Einkommensteuer nicht übersteigt, können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Die NV-Bescheinigung wird dann vom Finanzamt zugesandt.

    Nach Vorlage der NV-Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut kann dieses die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszahlen. Bitte bedenken Sie bei der Anzahl der Bescheinigungen, dass Sie für jedes Kreditinstitut, bei dem Sie Kapitalerträge erzielen, ein Exemplar benötigen.

    Eine NV-Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn Sie voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Daher erhalten Sie u.a. keine NV-Bescheinigung, wenn für Sie vom Finanzamt ein verbleibender Verlustabzug festgestellt wurde.

    Die NV-Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Kapitalertragsteuer Befreiung

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln. Sie können sich aber auch an das Kreditinstitut wenden.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 10

    39114 Magdeburg

    Postanschrift

    Postfach 3962

    39014 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag         08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 88512

    Fax: +49 391 8851000

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer (Sie müssen Ihre Identifikationsnummer (ggf. von beiden Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen) angeben.)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    • Wird durch gesetzliche Vertreter eine NV-Bescheinigung für ein minderjähriges Kind beantragt, ist diesem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass es sich um Kapitalvermögen des Kindes handelt (z. B. Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten).

    Formulare

    • Freistellungsauftrag - Antrag nach amtlich vorgeschriebenen Muster (erhältlich beim Kreditinstitut).
    • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (Vordruck NV 1 A).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vermögen, Kapitalerträge, Kapitalvermögen, Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer, gemeinnützig, Zinserträge, Zinsen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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