Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

    Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter beantragen

    Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

    Beschreibung

    Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

    • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
    • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

    Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

    In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

    Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 20628888

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

    Voraussetzungen

    Für Mütter und Väter:

    • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
    • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
    • Pflegebedürftigkeit droht

    Für die Mitnahme von Kindern:

    • Sie sind erziehungsberechtigt
    • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

    Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Mutter-Kind-Kur, Mutter-Kind-Maßnahme, Vater-Kind-Kur, Vater-Kind-Maßnahme, Müttergenesungswerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English