Fernlehrgänge Zulassung

    Zulassung eines Fernlehrgangs beantragen

    Sie möchten einen Fernlehrgang anbieten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

    Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.

    Zuständigkeit

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    poststelle@zfu.nrw.de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Handels-/ Vereinsregisterauszug
    • Lehrgangsplanung
    • Anmelde-/Vertragsvordrucke
    • Informationsmaterial für Teilnehmer
    • Prüfungsregelungen
    • Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
    • Lehrmaterialaufstellung
    • Arbeitsmaterialien
    • Konzept zum Qualitätsmanagement

    Voraussetzungen

    Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
    • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 30.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Fernunterricht, Fernstudium, Fernlehrgang, Fernuni

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)