Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen

    Sie möchten Ihr Studium in Sachsen-Anhalt fortsetzen? Informieren Sie sich hier über die Anrechnung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistung.

    Beschreibung

    Dank der Hochschulreform ist ein Vergleich von Hochschulleistungen vereinfacht worden. Seit dem Bologna-Prozess können Sie Ihr Studium mit einem Bachelor bzw. einem Master abschließen.

    Sie sammeln mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Abschnitt Ihres Studiums sogenannte Credit-Points. Diese Credit-Points, auch Leistungspunkte genannt, werden je nach Arbeitsaufwand vergeben. Sie erhalten diese Credit-Points, wenn Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben.

    Diese Regelung gilt EU-weit.

    Wenn Sie eine Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt grundsätzlich fortsetzen. Darüber entscheidet die Hochschule, an der Sie weiter studieren möchten.

    Wenn Sie bereits ein einen Hochschulabschluss (auch aus der DDR) haben, dürfen Sie ohne weiteres ein Studium aufnehmen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
    • Nachweise zur erbrachten Leistung
    • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte

    Voraussetzungen

    Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In der Regel müssen Sie für die Anerkennung einen Antrag bei der Hochschule stellen, bei der Sie zukünftig studieren möchten. Diese prüft dann, ob die Inhalte Ihres vorherigen Studiums mit den Inhalten des zukünftigen gleichwertig sind. Wenn die Inhalte zu stark voneinander abweichen, kann die neue Hochschule die Anerkennung verweigern.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 03.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Credit-Points, Hochschulreform

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)