Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen
Sie möchten Ihr Studium in Sachsen-Anhalt fortsetzen? Informieren Sie sich hier über die Anrechnung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistung.
Beschreibung
Dank der Hochschulreform ist ein Vergleich von Hochschulleistungen vereinfacht worden. Seit dem Bologna-Prozess können Sie Ihr Studium mit einem Bachelor bzw. einem Master abschließen.
Sie sammeln mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Abschnitt Ihres Studiums sogenannte Credit-Points. Diese Credit-Points, auch Leistungspunkte genannt, werden je nach Arbeitsaufwand vergeben. Sie erhalten diese Credit-Points, wenn Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben.
Diese Regelung gilt EU-weit.
Wenn Sie eine Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt grundsätzlich fortsetzen. Darüber entscheidet die Hochschule, an der Sie weiter studieren möchten.
Wenn Sie bereits ein einen Hochschulabschluss (auch aus der DDR) haben, dürfen Sie ohne weiteres ein Studium aufnehmen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Hochschule.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
- Nachweise zur erbrachten Leistung
- Beschreibung der bisherigen Studieninhalte
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie für die Anerkennung einen Antrag bei der Hochschule stellen, bei der Sie zukünftig studieren möchten. Diese prüft dann, ob die Inhalte Ihres vorherigen Studiums mit den Inhalten des zukünftigen gleichwertig sind. Wenn die Inhalte zu stark voneinander abweichen, kann die neue Hochschule die Anerkennung verweigern.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 03.09.2020
Stichwörter
Credit-Points, Hochschulreform