Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
    In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
    In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Tangermünde - Investitionen / Liegenschaften

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    39590 Tangermünde

    Leitweg-ID: 15090550-0000-62

    Hausanschrift

    Lange Straße 61

    39590 Tangermünde

    Leitweg-ID: 15090550-0000-62

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039322 930

    Fax: 039322 2573

    E-Mail: Stadt@tangermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Stichwörter

    zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English