Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
    In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
    In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

    Ansprechpartner

    Hochbau und Planung

    Adresse

    Postanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Hausanschrift

    Markt 1

    06425 Alsleben (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Alsleben (Saale)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Güsten, Schule
      Linie:
      • Bus: Güsten, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    • Fachbereich Bau

      Telefon Festnetz: +49 34692 283-232

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Stichwörter

    Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de