Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
    In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
    In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231

    E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Maria Nitschke-Lohmann

      Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Halberstadt - 4.2 Stadtplanung

    Beschreibung

    Liegenschaftskataster - Bürgerservice

    Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst "Liegenschaftskataster" einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten. 

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1511

    38820 Halberstadt

    Hausanschrift

    Domplatz 49

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1611

    E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Stichwörter

    zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English