Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Beschreibung
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
Stadt Halberstadt - 4.2 Stadtplanung
Beschreibung
Liegenschaftskataster – Bürgerservice
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst „Liegenschaftskataster“ einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1511
38820 Halberstadt
Öffnungszeiten
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1611
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Formulare
Formloser Antrag des Bürgers
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.
Kosten
Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.08.2020
Stichwörter
vorhabenbezogener Bebauungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan