Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

    Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

    Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Sangerhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    06526 Sangerhausen

    Postfachadresse

    Postfach 10 12 12

    06512 Sangerhausen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03464 253101

    Telefon Festnetz: 03464 2530

    E-Mail: ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Familiengerichte (Amtsgerichte) des Landes Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Scheidungsbeschluss verlorengegangen, Abhandenkommen der Scheidungsurkunde, Verlust Scheidungsurteil, Ausfertigungsvermerk, Ausfertigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English