Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

    Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

    Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Halberstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 15 41

    38805 Halberstadt

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Str. 52

    38820 Halberstadt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Richard-Wagner-Straße

    Straßenbahn: Richard-Wagner-Straße

    Bus: Richard-Wagner-Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (ebenso an Tagen vor Feiertagen, außer wenn Dienstag) Sprechzeiten innerhalb der Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 6700

    Fax: 03941 670272

    E-Mail: ag-hbs@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghbsdsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Familiengerichte (Amtsgerichte) des Landes Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.11.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 19.04.2017

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlust Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss verlorengegangen, Ausfertigung, Abhandenkommen der Scheidungsurkunde, Ausfertigungsvermerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)