Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-830
Telefon Festnetz: 03937 492-831
E-Mail: einwohnermeldeamt@osterburg.de
Kontaktperson
Frau Borchert (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-831
E-Mail: kira.borchert@osterburg.de
Frau Franke (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-830
E-Mail: heike.franke@osterburg.de
Herr Mielau (Amtsleiter)
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03937 492-781
E-Mail: andre.mielau@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg e. G.
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung