Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06429 Nienburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: Johannnistraße hinzter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: "Parken im Park" in der Johannistraße
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Nähe Marktplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Nienburg (Saale), Bahnhof

    Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)


    Nienburg (Saale), Markt

    Bus: 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr (mit vorherige Terminvereinbarung) und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034721 309-118

    Telefon Festnetz: 034721 309-117

    Fax: 034721 309-110

    E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de

    Bankverbindung

    Stadt Nienburg (Saale)

    Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)

    IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Jännert, Sabine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)