Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Marktplatz"
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Mühlstraße"
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
      Linie:
      • Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
    • Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
      Linie:
      • Bus: 721

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034632 40135

    Telefon Festnetz: 034632 40153

    E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English