Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: "Marktplatz"
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: "Mühlstraße"
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034632 40153
Fax: 034632 40135
E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Apple Pay, Google Pay, Girocard
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung