Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Dorfstr. 14

    39291 Küsel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (Rathaus Möckern) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Möckern) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Rathaus Möckern - ohne Terminvereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Loburg) Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Verwaltungsamt Küsel) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))

    Fax: 039221 95-120(Möckern)

    Fax: 039221 95-230(Loburg)

    E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de

    Weitere Informationen

    rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020