Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (Rathaus Möckern) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Möckern) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Rathaus Möckern - ohne Terminvereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Loburg) Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Verwaltungsamt Küsel) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))
Fax: 039221 95-120(Möckern)
Fax: 039221 95-230(Loburg)
E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de
Weitere Informationen
rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz