Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg - 2.2 Sachgebiet Bürgerservice/Wohngeld mit Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Burg - 1.3 Sachgebiet Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de