Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Blankenburg (Harz) - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 1234
38883 Blankenburg (Harz)
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Harzstr. 3
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Harzstr. 3
Anzahl: 17
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind barrierefrei erreichbar.
Bitte nutzen Sie dazu den Hintereingang.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz