Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Hauptwohnsitz anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sangerhäuser Straße 12/13

    06295 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Samstag: jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 655325

    Fax: +49 3475 655344

    E-Mail: buergerbuero@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English