Nachteilsausgleich Gewährung

    Nachteilsausgleich beantragen

    Sie haben eine Behinderung, die Sie bei Ihrem Studium beeinträchtigt? Informieren Sie sich hier über den Nachteilsausgleich.

    Beschreibung

    Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.

    Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:

    • die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
    • Prüfungen und Leistungsnachweise

    Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Beeinträchtigung

    Formulare

    Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Behinderung oder leiden an einer chronischen Krankheit, die Sie beim Studium benachteiligt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. Meist ist der Prüfungsausschuss zuständig.

    Da der Nachteilsausgleich individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch erläutern Sie, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

    Auch sollten Sie darauf achten, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen. Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

    Fristen

    Keine.

    Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Studentinnen, Studieren, Universität, Studenten, Studierende, Hochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)