Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte beantragen
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Beschreibung
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.
Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Ansprechpartner
GKV-Spitzenverband
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 2062880
Fax: 030 20628888
Internet
Stichwörter
Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
PKV-Verband
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.07.2020
Stichwörter
Krankenkassenleistung, Prävention, Kassenleistung, Vorsorge, Gesundheit