Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Soziale Hilfen / Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Merseburg, Altes Rathaus
Bus: Merseburg, Altes Rathaus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Merseburg, Altes Rathaus
Bus: Merseburg, Altes Rathaus
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Stichwörter
Sozialhilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Behindertenfahrdienst, Fahrdienst, Eingliederungshilfe
GKV-Spitzenverband
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 2062880
Fax: 030 20628888
Internet
Stichwörter
Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
PKV-Verband
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
Hebamme, Schwangerschaft, Sozialhilfe, Ärztliche Behandlung, häusliche Pflege, Krankenhaus, Mutterschaft