Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Beschädigte, Einkommensminderungen, Kriegsopfer, Bestattung, Pflegezulage, Versorgungsbezüge, Sterbemonat, Sterbegeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020