Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Zuständigkeit
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017
Stichwörter
Beschädigte, Sterbemonat, Pflegezulage, Versorgungsbezüge, Bestattung, Kriegsopfer, Sterbegeld, Einkommensminderungen