Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1153
39590 Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: geschlossen Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pieper
Telefon Festnetz: 039322 932-81
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016