Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: "Marktplatz"
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: "Mühlstraße"
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034632 40153
Fax: 034632 40135
E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Apple Pay, Google Pay, Girocard
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016