Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (Rathaus Möckern) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Möckern) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Rathaus Möckern - ohne Terminvereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Loburg) Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Verwaltungsamt Küsel) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))
Fax: 039221 95-120(Möckern)
Fax: 039221 95-230(Loburg)
E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de
Weitere Informationen
rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016