Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Burg - 2.2 Sachgebiet Bürgerservice/Wohngeld mit Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Linie 700 und 704
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1132
39281 Burg
Kontakt
Fax: 03921 921-310
Kontaktperson
Bürgerbüro
E-Mail: Buergerbuero@Stadt-Burg.de
Internet
Weitere Informationen
Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016