Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wethautal - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Bürgerbüros, Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 33

    06667 Stößen

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 24

    06721 Osterfeld

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Corseburger Weg 11

    06721 Osterfeld

    Hausanschrift

    Ursula-Vehrigs-Platz 1

    06618 Mertendorf

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Stößen 06667 Stößen, Naumburger Str. 33 (Rathaus Stößen) Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerbüro Osterfeld: 06721 Osterfeld, Markt 24 (Rathaus Osterfeld) Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro Mertendorf: 06618 Mertendorf, Ursula-Vehrigs-Platz 1 (neues Feuerwehrgerätehaus) jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vgem-wethautal.de

    Telefon Festnetz: 034422 414-70

    Fax: 034422 414-43

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)