Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06667 Weißenfels

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Sonnabend jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Sonntag

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-424

    Fax: +49 3443 370-388

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-370

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-422

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-423

    E-Mail: einwohneramt@weissenfels.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English