Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618
    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)

      Fax: 039204 781-440

      Telefon Festnetz: 039204 781133

    • Frau Jacqueline Müller (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039207 781135

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English