Schulfremdenprüfung Abnahme

    Nichtschülerprüfung beantragen

    Sie haben die Schule ohne Abschluss verlassen oder möchten einen höheren Bildungsabschluss nachträglich erwerben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtschülerprüfung ablegen.

    Beschreibung

    Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschul- , den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur ( nicht an beruflichen Gymnasien) nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde oder Geburtsschein
    • tabellarischer Lebenslauf, mit lückenlosen Daten Ihrer Schulbesuche
    • beglaubigte Kopie des letzten Jahreszeugnisses, Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
    • gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie beruflicher Qualifikationen
    • Erklärung, dass Sie keine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Abendklasse an einer Sekundarschule besuchen
    • Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
    • Erklärung über die Vorbereitungen zu den einzelnen Fächern
    • Erklärung zur Wahl der schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächer
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und wo Sie schon einmal eine solche Prüfung oder Teile davon erfolglos abgelegt haben und ob Sie sich zu der gleichen Prüfung bereits an anderer Stelle angemeldet haben
    • falls Sie noch nicht volljährig sind: Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    • Sie sind kein Schüler oder keine Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule oder einer Abendklasse an einer Sekundarschule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um eine Nichtschülerprüfung ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

    • Die Schulbehörde entscheidet über ihren Antrag und informiert sie schriftlich.
    • Die Prüfung findet jeweils einmal jährlich statt.
    • Sie erhalten durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Informationen.
    • Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind je nachdem, welchen Abschluss Sie erwerben wollen, unterschiedlich.
    • Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie ein Zeugnis über den erworbenen Abschluss,das die Ergebnisse jedes Prüfungsfaches enthält.
    • Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Prüfungsleistungen.

    Fristen

    Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses: bis spätestens 15. Dezember eines Jahres

    Erwerb des Abiturs: bis spätestens 1. Februar eines Jahres

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 26.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Schulfremdenprüfung, Schulabschluss nachholen, Realschulabschluss nachholen, Abitur nachholen, Hauptschulabschluss nachholen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English