Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beim Medizinstudium beantragen

    Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

    Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

    Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

    Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

    Zuständigkeit

    Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist zuständig, wenn Sie

    • an einer medizinischen Fakultät in Sachsen-Anhalt zugelassen oder eingeschrieben sind
    • oder, wenn Sie noch nicht zugelassen oder eingeschrieben sind und in Sachsen-Anhalt geboren wurden

    Sind Sie noch nicht eingeschrieben und wurden Sie im Ausland geboren, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
    • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin in Sachsen-Anhalt
    • oder - falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
    • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

    Studium im Ausland:

    • Antrag
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
    • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
    • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
    • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
    • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

    Voraussetzungen

    • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

    Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

    • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    EUR 55,00 bis EUR 90,00

    Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

    Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei originalsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 03.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Stichwörter

    Studium, ERASMUS, Universität, Hochschule, Hochschulwechsel, Studienortwechsel, Humanmedizin, Medizin, Approbationsordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English