Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform beantragen

    Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.

    Beschreibung

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.

    Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.

    Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.

    Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind

    • die Sekundarschule,
    • die Gesamtschule,
    • die Gemeinschaftsschule,
    • das Gymnasium.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

    • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

    Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

    • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

    Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre beziehungsweise der letzten 4 Schulhalbjahre)
    • Übergangsberechtigung (zum Beispiel für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe)
    • soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich:
      • bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife)
    • Notwendige Angaben:
      • angestrebte Schulform und gewünschter Schuljahrgang soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich
      • Fremdsprachen (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Fremdsprachenfolge)
    • Sonstiges:
      • spezieller Förderbedarf

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Antrag der Eltern
    • Beschluss der Klassenkonferenz

    Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.

    • Bei einem Wechsel in einen gymnasialen Bildungsgang sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wechsel an eine Förderschule:

    • Sie oder die allgemeinbildende Schule können einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen.

    Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule: 

    • erfolgt automatisch
    • Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.

    Wechsel in einen anderen Bildungsgang:

    • Sie können einen formlosen Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 stellen.
    • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
    • Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
    • Sie werden hierbei umfassend beraten.
    • Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.

    Fristen

    Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 30.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Schulform, Schulformwechsel, Bildungsgang, Schulwechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de