Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform beantragen

    Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.

    Beschreibung

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.

    Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.

    Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.

    Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind

    • die Sekundarschule,
    • die Gesamtschule,
    • die Gemeinschaftsschule,
    • das Gymnasium.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Halberstadt - Grundschule "Freiherr Spiegel"

    Adresse

    Hausanschrift

    W.-Trautewein-Str. 18

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: gs-spiegel@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: +49 3941 24573

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Stadt Halberstadt - Grundschule Diesterweg

    Adresse

    Hausanschrift

    NW-10-Str.

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: gs-diesterweg@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: +49 3941 441598

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Stadt Halberstadt - Grundschule "Anne Frank"

    Adresse

    Hausanschrift

    H.-Neupert-Str. 66

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: gs-anne-frank@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: +49 3941 442161

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Stadt Halberstadt - Grundschule Goethe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wolfsburger Str. 17

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: gs-goethe@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-2310

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2016

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Stadt Halberstadt - Grundschule Dr. Emanuel Lasker

    Beschreibung

    Schule mit kooperativen Ganztagsangebot
    In der Ströbecker Schule ist seit 1823 Schach Pflichtfach. In unserer heutigen Grundschule wird von der 2-4 Klasse einmal die Woche Schach angeboten. Ganz Eifrige können außerdem noch in die Schach AG gehen.

    WIR SIND:

    • wir sind die Grundschule mit kooperativen Ganztagsangeboten im Schachdorf Ströbeck, unser Schulträger ist die Stadt Halberstadt, man findet uns im Landkreis HARZ in SACHSEN-ANHALT.
    • wir lernen in jahrgangshomogenen Klassen, phasenweise in jahrgangsübergreifenden Projekten und Freiarbeitstagen
      unsere Kinder können vor und nach dem Unterricht den Hort besuchen
    • wir haben einen kleinen Schulgarten
    • wir folgen einer analytisch- synthetischen Lese- und Schreiblernmethode
    • in Kooperation mit einem außerschulischen Träger bieten wir fakultativ für den ersten und zweiten Schuljahrgang „Englisch“ an, ab Klasse 3 ist Englisch in Sachsen-Anhalt ein obligatorisches Unterrichtfach
    • wir nutzen gern auch außerschulische Lernorte
    • wir spielen gern SCHACH und pflegen die Schachtradition
    • um unsere Schule weiter zu entwickeln, nutzen wir den INDEX - INKLUSION
    • wir haben Kooperationen mit den Kindertagesstätten in den Orten Ströbeck, Aspenstedt, Athenstedt und Langenstein, in denen unsere Hortkinder betreut werden
    • wir haben Kooperationen mit dem Schachverein unseres Schachdorfes, der Kreissportjugend
    • wir haben eine Kooperation mit der Musikschule „Fröhlich“ ® Gestaltung gemeinsamer Programme zu verschiedensten Höhepunkten der Schule und des Ortes, viele unserer Kinder erlernen das Spielen eines Instrumentes
    • wir sind Träger des STRÖBECKER LEBENDSCHACHENSEMBLES in Kooperation mit dem Verein zur Pflege der Schachtradition des Schachdorfes und weiterführenden Schulen unserer Region
    • wir lernen gemeinsam in einem Gebäude mit der Kindertagesstätte „Sonnenschein“
    • bei uns gibt es eingerichtete Klassen- und Fachräume, eine Kinderbibliothek, ein Computer Kabinett, eine Lernwerkstatt, eine Sporthalle in einem gepflegten Zustand und einen schönen Schulhof mit einem Spielplatz
    • unsere Ausstattung mit Lehr- und Lernmaterial ist gut
    • wir haben Streitschlichter (ausgebildete Kinder helfen „Streithähnen“, friedlich miteinander umzugehen)
      wir haben aktive Elternräte und sind im Stadtelternrat vertreten
    • wir haben einen sehr aktiven Schulförderverein
    • wir feiern gerne Feste im und mit dem Ort (Schachfest, Fest der Vereine (u.a.), Schulfest, Fasching u.a.)
    • wir fahren in jedem Schuljahr zusammen zur Schulfahrt und gestalten gemeinsame Wandertage

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Dorfstr. 287

    38822 Ströbeck

    Kontakt

    E-Mail: admin@gs-lasker.bildung-lsa.de

    Telefon Festnetz: +49 3942 7-508

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2019

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Stadt Halberstadt - Grundschule "Miriam Lundner"

    Adresse

    Hausanschrift

    OdF-Str. 30

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: gs-miriam-lundner@halberstadt.de

    Telefon Festnetz: +49 3941 1450

    Telefon Festnetz: +49 3941 1451

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

    • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

    Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:

    • sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)

    Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre beziehungsweise der letzten 4 Schulhalbjahre)
    • Übergangsberechtigung (zum Beispiel für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe)
    • soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich:
      • bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife)
    • Notwendige Angaben:
      • angestrebte Schulform und gewünschter Schuljahrgang soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich
      • Fremdsprachen (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Fremdsprachenfolge)
    • Sonstiges:
      • spezieller Förderbedarf

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Antrag der Eltern
    • Beschluss der Klassenkonferenz

    Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.

    • Bei einem Wechsel in einen gymnasialen Bildungsgang sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wechsel an eine Förderschule:

    • Sie oder die allgemeinbildende Schule können einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen.

    Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule: 

    • erfolgt automatisch
    • Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.

    Wechsel in einen anderen Bildungsgang:

    • Sie können einen formlosen Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 stellen.
    • Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
    • Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
    • Sie werden hierbei umfassend beraten.
    • Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.

    Fristen

    Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 30.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2020

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Schulform, Schulformwechsel, Schulwechsel, Bildungsgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020