Wechsel in eine andere Schulform beantragen
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.
Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.
Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.
Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind
- die Sekundarschule,
- die Gesamtschule,
- die Gemeinschaftsschule,
- das Gymnasium.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - Grundschule "Freiherr Spiegel"
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: gs-spiegel@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 24573
Stadt Halberstadt - Grundschule Diesterweg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gs-diesterweg@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 441598
Stadt Halberstadt - Grundschule "Anne Frank"
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gs-anne-frank@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 442161
Stadt Halberstadt - Grundschule Goethe
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: gs-goethe@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 55-2310
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Stadt Halberstadt - Grundschule Dr. Emanuel Lasker
Beschreibung
Schule mit kooperativen Ganztagsangebot
In der Ströbecker Schule ist seit 1823 Schach Pflichtfach. In unserer heutigen Grundschule wird von der 2-4 Klasse einmal die Woche Schach angeboten. Ganz Eifrige können außerdem noch in die Schach AG gehen.
WIR SIND:
- wir sind die Grundschule mit kooperativen Ganztagsangeboten im Schachdorf Ströbeck, unser Schulträger ist die Stadt Halberstadt, man findet uns im Landkreis HARZ in SACHSEN-ANHALT.
- wir lernen in jahrgangshomogenen Klassen, phasenweise in jahrgangsübergreifenden Projekten und Freiarbeitstagen
unsere Kinder können vor und nach dem Unterricht den Hort besuchen - wir haben einen kleinen Schulgarten
- wir folgen einer analytisch- synthetischen Lese- und Schreiblernmethode
- in Kooperation mit einem außerschulischen Träger bieten wir fakultativ für den ersten und zweiten Schuljahrgang „Englisch“ an, ab Klasse 3 ist Englisch in Sachsen-Anhalt ein obligatorisches Unterrichtfach
- wir nutzen gern auch außerschulische Lernorte
- wir spielen gern SCHACH und pflegen die Schachtradition
- um unsere Schule weiter zu entwickeln, nutzen wir den INDEX - INKLUSION
- wir haben Kooperationen mit den Kindertagesstätten in den Orten Ströbeck, Aspenstedt, Athenstedt und Langenstein, in denen unsere Hortkinder betreut werden
- wir haben Kooperationen mit dem Schachverein unseres Schachdorfes, der Kreissportjugend
- wir haben eine Kooperation mit der Musikschule „Fröhlich“ ® Gestaltung gemeinsamer Programme zu verschiedensten Höhepunkten der Schule und des Ortes, viele unserer Kinder erlernen das Spielen eines Instrumentes
- wir sind Träger des STRÖBECKER LEBENDSCHACHENSEMBLES in Kooperation mit dem Verein zur Pflege der Schachtradition des Schachdorfes und weiterführenden Schulen unserer Region
- wir lernen gemeinsam in einem Gebäude mit der Kindertagesstätte „Sonnenschein“
- bei uns gibt es eingerichtete Klassen- und Fachräume, eine Kinderbibliothek, ein Computer Kabinett, eine Lernwerkstatt, eine Sporthalle in einem gepflegten Zustand und einen schönen Schulhof mit einem Spielplatz
- unsere Ausstattung mit Lehr- und Lernmaterial ist gut
- wir haben Streitschlichter (ausgebildete Kinder helfen „Streithähnen“, friedlich miteinander umzugehen)
wir haben aktive Elternräte und sind im Stadtelternrat vertreten - wir haben einen sehr aktiven Schulförderverein
- wir feiern gerne Feste im und mit dem Ort (Schachfest, Fest der Vereine (u.a.), Schulfest, Fasching u.a.)
- wir fahren in jedem Schuljahr zusammen zur Schulfahrt und gestalten gemeinsame Wandertage
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: admin@gs-lasker.bildung-lsa.de
Telefon Festnetz: +49 3942 7-508
Stadt Halberstadt - Grundschule "Miriam Lundner"
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gs-miriam-lundner@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 1450
Telefon Festnetz: +49 3941 1451
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)
Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)
Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre beziehungsweise der letzten 4 Schulhalbjahre)
- Übergangsberechtigung (zum Beispiel für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe)
- soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich:
- bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife)
- Notwendige Angaben:
- angestrebte Schulform und gewünschter Schuljahrgang soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich
- Fremdsprachen (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Fremdsprachenfolge)
- Sonstiges:
- spezieller Förderbedarf
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Antrag der Eltern
- Beschluss der Klassenkonferenz
Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.
- Bei einem Wechsel in einen gymnasialen Bildungsgang sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)in der jeweils geltenden Fassung
- Oberstufenverordnung
- Gemeinschaftsschulverordnung (GmSVO LSA)
Verfahrensablauf
Wechsel an eine Förderschule:
- Sie oder die allgemeinbildende Schule können einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen.
Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule:
- erfolgt automatisch
- Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang:
- Sie können einen formlosen Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 stellen.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
- Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
- Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.
Fristen
Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 30.06.2022
Stichwörter
Schulform, Schulformwechsel, Schulwechsel, Bildungsgang