Wechsel in eine andere Schulform beantragen
Sie wollen für Ihr Kind einen Schulwechsel beantragen? Lesen Sie hier, was es zu beachten gibt.
Beschreibung
Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg und den Abschluss Ihres Kindes. Beispielweise ist der Wechsel von der Sekundarschule zum Gymnasium oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule möglich.
Laut Schulgesetz gibt es neben der Grundschule die Sekundarschule, die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Förderschule.
Ihr Kind erhält in der 4. Klasse der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung ist eine Empfehlung, welche Schulform Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen sollte.
Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.
Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln. Dies ist unter Umständen auch in der Jahrgangsstufe 10 möglich. Weiterführende Schulen sind
- die Sekundarschule,
- die Gesamtschule,
- die Gemeinschaftsschule,
- das Gymnasium.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zurzeit besuchte Schule, gegebenenfalls an das Landesschulamt.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Kita / Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)
Bei einem Wechsel an eine Förderschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- sonderpädagogisches Gutachten (Zusammenarbeit Schule und Schulbehörde)
Bei einem Wechsel aus einem anderem Bundesland werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre beziehungsweise der letzten 4 Schulhalbjahre)
- Übergangsberechtigung (zum Beispiel für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe)
- soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich:
- bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife)
- Notwendige Angaben:
- angestrebte Schulform und gewünschter Schuljahrgang soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich
- Fremdsprachen (Beginn des Fremdsprachenunterrichts, Fremdsprachenfolge)
- Sonstiges:
- spezieller Förderbedarf
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Antrag der Eltern
- Beschluss der Klassenkonferenz
Dies gilt nicht beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule.
- Bei einem Wechsel in einen gymnasialen Bildungsgang sind entsprechende Leistungsnachweise erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)in der jeweils geltenden Fassung
- Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)in der jeweils geltenden Fassung
- Oberstufenverordnung
- Gemeinschaftsschulverordnung (GmSVO LSA)
Verfahrensablauf
Wechsel an eine Förderschule:
- Sie oder die allgemeinbildende Schule können einen formlosen Antrag auf Schulwechsel stellen.
Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule:
- erfolgt automatisch
- Schülerinnen und Schüler erhalten in der 4. Klasse eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang:
- Sie können einen formlosen Antrag auf Schulformwechsel ab der Jahrgangsstufe 6 stellen.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen.
- Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
- Für den Übergang an das Gymnasium erleichtert das Gymnasium den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.
Fristen
Für den Wechsel innerhalb der weiterführenden Schulen müssen Sie die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse stellen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 30.06.2022
Stichwörter
Schulform, Bildungsgang, Schulformwechsel, Schulwechsel