Kolleg Aufnahme anmelden
Sie wollen Ihr Abitur nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Ihnen das Kolleg bietet.
Beschreibung
Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:
- die Abendsekundarschule,
- das Abendgymnasium und
- das Kolleg.
Das Kolleg ist im Vergleich zum Abendgymnasium als Tagesausbildung konzipiert und führt Erwachsene, die sich bereits im Berufsleben bewährt haben, zum Abitur. Es gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase.
Die Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium/Kolleg) werden als eigenständige Schulen in Halle und Magdeburg geführt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schule des zweiten Bildungsweges in Halle oder Magdeburg.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein formloser Bewerbungsantrag mit Passbild
- ein tabellarischer Lebenslauf
- ein Nachweis über den Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung
- ein Nachweis über die Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit
Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.
Voraussetzungen
Sie werden am Kolleg aufgenommen, wenn Sie bei Eintritt in die Einführungsphase:
- im Land Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben,
- am 1. August des Aufnahmejahres das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife oder den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
- eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt, nachweisen können.
- Falls Sie studieren, dürfen Sie während des Besuches im Kolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Hinweis: Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes, einer begonnenen, aber nicht erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit oder eine amtsärztlich bescheinigte Berufsunfähigkeit werden anerkannt. Die Ausübung einer selbstständigen Beschäftigung kann bei Nachweis durch die Vorlage von Dokumenten als Berufstätigkeit angerechnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen an der Schule des zweiten Bildungsweges (Kolleg).
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung des Kollegs und beginnen Ihre Ausbildung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 25.06.2020
Stichwörter
zweiter Bildungsweg, Kolleg