Schulzeugnis Ersatz beantragen
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Beschreibung
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.
Zuständigkeit
An die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.
Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.
Ansprechpartner
Für Südharz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung)
- Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II
- Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen
- Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen
- Leistungsbewertung und Beurteilung an berufsbildenden Schulen
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
- Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
- Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Bearbeitungsdauer
circa 2 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 25.06.2020
Stichwörter
Neuausstellung, Ersatzzeugnis, Abgangszeugnis, Zeugnis, Originalzeugnis, Schule, Abschlusszeugnis