Schulzeugnis Ersatz

    Ersatz eines Schulzeugnisses bei Verlust beantragen

    Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.

    Beschreibung

    Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

    Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

    Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Börde (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
    • Sprechen Sie das Schulsekretariat an und vereinbaren Sie einen Termin. Um die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses zu beantragen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen.
    • Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

    Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 25.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2020

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Stichwörter

    Neuausstellung, Schule, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnis, Ersatzzeugnis, Originalzeugnis, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020