elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.
Beschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Markt
Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1254
06262 Querfurt
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034771 60133
Telefon Festnetz: 034771 60148
Fax: 034771 60139
E-Mail: einwohnermeldeamt@querfurt.de
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Formulare
Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)
Online-Verfahren: nein
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.
Fristen
Es gibt keine Fristen für Sie.
Kosten
Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.
Weitere Informationen
- Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Online-Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2 am 25.10.2021
Stichwörter
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