elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    elektronischen Identitätsnachweis aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.

    Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.

    Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

    • BAföG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
    • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Formulare

    Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

    Online-Verfahren: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen für Sie.

    Kosten

    Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2 am 25.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Erstbenutzung, neuer Personalausweis, Elektronisch, Einschaltung, Chip, Personaldokument, ePA, Perso, Starten, elektronischer Personalausweis, Ausweischip, Neuer PA, neu, Anschaltung, Anschalten, einschalten, nPA, Pass, aktivieren, Ausweis, Aktivierung, Identitätsnachweis, Start, Personalausweis, PA, Online-Ausweisfunktion, Ausweis-Chip

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de