Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Folgende Anliegen können Sie am

    Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
    Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr

    im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:

    Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen
    Auskünfte aus dem Melderegister
    Auskunftssperren einrichten

    Passwesen
    Ausstellung von Personalausweisen
    Vorläufige Personalausweise
    Verlusterklärungen
    Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
    Ausstellung von Reisepässen
    Passverluste
    Reisepassänderungen
    Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
    Vernichtung von Reisepässen
    Führungszeugnisse
    Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Fundamt
    Anzeige von Fundsachen

    Ordnungsamt
    Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
    Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken

    Friedhofsverwaltung
    Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte

    Steueramt
    Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
    Einrichtung einer Einzugsermächtigung
    Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung

    Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 48
    Gebühren: nein

    Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)

    Bus: 470, 492, 493


    Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)

    Bus: 470, 492, 493


    Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)

    Bus: 470, 492


    Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)

    Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf


    Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)

    Bus: 493


    Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)

    Bus: 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 48
    Gebühren: nein

    Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)

    Bus: 470, 492, 493


    Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)

    Bus: 470, 492, 493


    Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)

    Bus: 470, 492


    Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)

    Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf


    Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)

    Bus: 493


    Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)

    Bus: 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)

    Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)

    Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)

    Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Bankverbindung

    Stadt Südliches Anhalt

    Empfänger: Stadt Südliches Anhalt

    IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37

    BIC: NOLADE21BTF

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Tellensky, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Beantragung, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Nachname, Namensänderung, Personaldokument, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, anderer Name, PA, Perso, Lichtbildausweis, Neuer PA, Personalausweis, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)