Handelsregister Einsicht gewähren

    Einsicht ins Handelsregister beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
    • Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
    • Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMJV am 11.09.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    HGB, Handelsregisterauszug, Ausdruck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English