Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Zuständigkeit

    Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

    Ansprechpartner

    Standesamt, Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06429 Nienburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus (Johannistraße)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
      Linie:
      • Bus: 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    nur Rathaus (Marktplatz 1)

    Zugang zum Fahrstuhl von Johannistraße aus

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034721 309-111

    Fax: 034721 309-110

    E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kreditkarten, Bezahlsysteme, Überweisung, Girocard, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Stadt Nienburg (Saale)

    Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)

    IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Stichwörter

    nachträgliche Beurkundung, Standesamt, Geburt, Geburtenregister, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslandsvertretung, Botschaft, Anzeige der Geburt, Ausland, Kind, Geburtsurkunde, Wohnsitz im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English