Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Zuständigkeit

    Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Halberstadt - 3.14 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathaus - Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Dies kann telefonisch unter den unten stehenden Rufnummern erfolgen oder per E-Mail an standesamt@halberstadt.de Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren. Kennen Sie schon unsere Onlinedienste in unserem Serviceportal ? Hier können Sie Anträge online stellen. Montag: geschlossen, Dienstag: 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 09.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr Freitag: 09.00-12.00 Samstagstermine für Ihre Trauung 2024 finden Sie hier!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1355

    E-Mail: standesamt@halberstadt.de

    Internet

    Stichwörter

    Standesamt, Geburt, Geburten, Heiraten, Sterbeurkunde

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Stichwörter

    Ausland, Botschaft, Geburtsurkunde, Standesamt, nachträgliche Beurkundung, Auslandsvertretung, Wohnsitz im Ausland, Kind, Staatsangehörigkeitsrecht, Geburtenregister, Anzeige der Geburt, Geburt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de